Die Gestaltungsrichtlinien unterscheiden sich je nach Ort, Verkehrsbetrieb und Werbeform. Bitte setzen Sie sich vor der Gestaltungsentwicklung mit uns in Verbindung. Allgemeine Richtlinien: Blinker, Leuchten, Lüftungsgitter, Türen, Fahrerfenster, Fahrtzielanzeigen müssen grundsätzlich frei bleiben und können nicht überklebt werden.
Je nach Verkehrsbetrieb ist die Lackierung des Lüftungsgitters möglich, das nach Ende der Laufzeit wieder in den ursprünglichen Zustand zurückzuführen ist.
Bei einer Ganzgestaltung können zumeist max. 20 Prozent der Fensterflächen belegt werden. Dabei muss eine vom TÜV zugelassene Lochfolie verwendet werden. Diese Option stimmen Sie bitte im Vorfeld mit uns ab, da die Belegungsmöglichkeit der Fenster je nach Ort und Verkehrsbetrieb variiert.
Die Fahrzeugfront muss in der Regel neutral und im Fahrzeugdesign erkennbar bleiben.
Auf der Fläche unterhalb des Fahrerfensters wird ggf. das Logo des Verkehrsbetriebesangebracht.